Thema Krankenversicherung

Nichts ist so schlimm wie eine kranke Geschäftsführung


Sichern Sie Ihre Gesundheit als Geschäftsführung


Als selbständiger Unternehmer steht es Ihnen frei, ob Sie sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich. Ebenso können Sie sich privat krankenversichern, wenn Sie als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Sobald sich Ihnen die Möglichkeit einer privaten Absicherung eröffnet, gilt es die „Pros“ uns „Cons“ gegeneinander abzuwägen. Auch wenn ein jeder diese Entscheidung aufgrund unterschiedlicher Rahmenkonstellationen und Zukunftsplanungen fällt, so ist der Kern der Entscheidung – Ihre Gesundheit – doch immer gleich.

Denn Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie ist das höchste Gut, das Sie haben. Dafür zahlen Sie regelmäßig Krankenversicherungsbeiträge und Sie erwarten für den Ernstfall natürlich auch die entsprechende Behandlung sowie die Übernahme der Kosten von Medikamenten und weiteren Versorgungsmaßnahmen. Und das Ganze natürlich nicht nur jetzt, sondern auch langfristig für die Zukunft.

Was viele unterschätzen ist aber, dass die gesetzliche Krankenkasse lediglich eine Grundversorgung für Sie und Ihre Familie darstellt mit ungeahnten Kosten aufwartet und noch datz von externen, nämlich politischen Entscheidungen, abhängig ist.

Während die Beitragszahlungen der gesetzlichen Kasse stetig steigen bzw. Leistungskürzungen vorgenommen werden, kommen außerdem Kosten durch Zusatzbehandlungen, wie z.B. den Zahnarzt, sowie Gelder für Medikamente auf Sie zu. Zwar glaubt man gerne, die gesetzliche Kasse würde in diesen Fällen einen großen Kapitalanteil übernehmen – leider ist dem i.d. Regel nicht so.

An dieser Stelle ist es daher sinnvoll, sich durch eine private Vorsorge abzusichern und die eigene Gesundheit langfristig in den besten Händen zu wissen. Besonders auf dentaler, ambulanter und stationärer Ebene bietet die private Krankenvollversicherung erhebliche Vorteile.

Der Besuch beim Zahnarzt – nicht selten eine Kostenfalle
Der 40-jährige Geschäftsführer Carl Valentin lebt in München und kränkelt häufig, geht aber nur ungern zum Arzt. So ist Herr Valentin seit Jahren schon nicht beim Zahnarzt gewesen. Immer wieder hat er, aus Angst vor der Behandlung, einen Besuch vor sich hergeschoben. Seit einiger Zeit lässt sich nun das Ziehen am Zahn jedoch immer weniger ignorieren, weshalb er dem heutigen Termin beim Zahnarzt seines Vertrauens fast mit Erleichterung entgegenblickt. Und tatsächlich, sein Gefühl hat ihn nicht betrogen: Die Karies hat ganze Arbeit geleistet. Um seine Zähne auf Dauer wieder schmerzfrei zu machen, sind zwei Inlays samt Goldkronen fällig. „Ganz normal, in Ihrem Alter“, beruhigt ihn der Zahnarzt, als Herr Valentin sich mit geschwollenen Backen verabschiedet. Ganz normal – das stimmt, denn ein solcher Eingriff trifft in der Regel jeden irgendwann einmal. Nur leisten muss man ihn sich dann auch können, zumindest wenn man gesetzlich versichert ist. Der Zahnarzt berechnet den 3,5- fachen Satz der GOZ. Diese Kosten für Krone und Inlays würden, trotz unbedingt notwendiger Anwendung, über die gesetzliche Kasse nicht übernommen. Der Patient muss wohl oder übel selbst für die teure Behandlung aufkommen. Als Kunde einer privaten Krankenversicherung hingegen werden z.B. bis zu 80 % aller anfallenden Kosten erstattet.

Eine langwierige Sportverletzung – wenn der Hausarzt nicht helfen kann
Erneut Kreismeister! Obwohl das Hockeyspielen eigentlich nur ein Hobby ist, freut sich der 34-jährige Selbständige Joseph Sammwer über den Sieg seiner Mannschaft wie damals, zu Jugendzeiten, als man ihm aufgrund seiner Schnelligkeit den Spitznamen Rakete gab. Rechter Stürmer ist seit jeher seine Position und die Ertüchtigung im Team bringt ihm den nötigen Ausgleich zum Job. Wenn da nur die Schmerzen im Handgelenk nicht wären, die ihn seit Monaten beeinträchtigen. Der Hausarzt konnte bislang nichts ausrichten und auch der Orthopäde wusste ihm nicht zu helfen. Auf Rat eines Freundes geht er nun zu einem Heilpraktiker, der ihm in mehreren Sitzungen mit osteopathischer Behandlung endlich Schmerzlinderung verschafft. Billig ist das nicht, aber zum Glück übernimmt die private Krankenkasse alle Kosten! Ein einfacher Fall, der zeigt, wie die private Krankenversicherung schon im kleinen Rahmen greift und mit wenig Aufwand eine beträchtliche Wirkung erzielt. Denn Lebensqualität fängt im Alltag an.

Bei der Geburt privat versichert – ein Segen für Mutter und Kind
Endlich ist der Geburtstermin da! Bislang liefen alle Voruntersuchungen bei der 36-Jährigen Frau Schnickmann und ihrem ungeborenen Kind einwandfrei. Der Schock ist daher umso größer, als bei der Geburt der kleinen Tochter ein Herzfehler festgestellt wird. Nun gilt es, dem Säugling die bestmögliche medizinische Untersuchung zuzusichern, die Eltern und Krankenhaus ermöglichen können. Was für ein Glück, dass die Mutter die Kleine mit in ihre private Krankenversicherung aufnehmen kann. Denn sofern die Eltern bereits im Vorfeld privat krankenversichert sind, kann auch das Neugeborene ohne gesundheitliche Prüfung problemlos in den Versicherungsschutz der Eltern aufgenommen werden. Auf diesem Wege werden dem kranken Kind umgehende Behandlungen beim Spezialisten ermöglicht, die von einer gesetzlichen Kasse keinesfalls komplett übernommen worden wären.

  • Versichert ist Ihre Gesundheit.
  • Tritt der Fall ein, dass Sie ärztliche Hilfe, eine medizinische und/oder medikamentöse Behandlung oder einen Krankenhausantritt in Anspruch nehmen müssen, übernimmt die private Krankenvollversicherung die gesamten oder einen Großteil der Kosten.
  • Zudem kommen Ihnen bessere Behandlungsmöglichkeiten, kürzere Wartezeiten und eine freie Wahl ihres Arztes zugute.
  • Alle Selbstständigen oder auch freiberuflich Tätigen sowie Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze können sich grundsätzlich privat versichern
  • Auch für Angestellte ist ein Wechsel möglich, sobald eine gewisse Einkommensgrenze erreicht ist. In 2015 liegt diese bei 54.900 € Jahreseinkommen bzw. 4.575 € Monatsgehalt (12 Gehälter)
  • Sie bestimmen individuell Ihren Leistungsumfang und zahlen somit auch nur für das, was Sie wirklich wollen
  • Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und den von Ihnen gewünschten Leistungen
  • Mittels Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen können Sie sich je Beruf und Berufsstatus deutlich höhere Leistungspakete zusammenstellen, die zudem vom Beitrag günstiger sind als die gesetzliche Krankenversicherung
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt
  • Kostenübernahme Heilpraktiker
  • Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz
  • Mit einem Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern
  • Krankenhaus- und PflegetagegelderTarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • Spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
  • Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen möglich
  • Monatsbeitrag wird je Person berechnet
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • Ggf. sind Wartezeiten zu beachten

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