Thema Umweltschadenhaftpflicht

Kleines Unglück? Großer Schaden für die Umwelt!


Die Umwelt­schaden­haftpflicht: Finanzielle Absicherung im Fall der Fälle


Nur weil Ihr Betrieb keine Ölbohrfirma ist, bedeutet dies nicht, dass von Ihrem Unternehmen keine Gefahr für die Umwelt ausgeht.

Oftmals sind es schon die vermeintlich kleinen Risiken, die einen großen Schaden verursachen können. Der Baustein der Umwelt­schaden­haftpflicht­versicherung lässt sich kostengünstig in Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung integrieren und bietet für den Fall der Fälle großen Versicherungs­schutz.

Abgedeckt werden so privatrechtliche und öffentliche Ansprüche Dritter aufgrund von Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von Ihrem Betrieb ausgehen.

Potenzielle Gefahrenquellen sind Heizöl, Kraftstoffe und weitere umweltrelevante Stoffe wie z.B. Dicht- und Lösungsmittel oder Farben.

Ein Brand und seine Folgen
Auf dem Betriebsgrundstück des Getränkekistenherstellers hat sich ein Öltank entzündet und einen Großbrand ausgelöst. Ein direkt an das Grundstück angrenzender See wurde dadurch so stark verunreinigt, dass ein Großteil der ansässigen Tiere verstarb. Die Behörde verlangt nun die Sanierung und die Wiederherstellung der Biodiversität.

Es können versichert werden:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Betriebsinhaber

Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert.
Ist Ihr Unternehmen ursächlich für den Schaden und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Umweltschadenhaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Obergrenze ist die vereinbarte Deckungssumme. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge und Deckungssummen berücksichtigt werden.

  • Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht Umweltschadenhaftpflicht

  • Als Baustein z.B. für die Betriebs­haft­pflicht­versicherung
  • Ein Muss für jeden Unternehmer, jede Firma und jeden Betrieb
  • Schutz vor existenz­vernichtenden Risiken
  • Individuell an Ihren Bedarf anpassbar