Thema Vermögensschadenhaftpflicht

Gute Beratung. Beste Absicht. Und trotzdem Risiko!


Im Schadensfall schützt die Vermögens­schaden­haftpflicht


Gerade in Berufen, bei denen es auf die richtige Beratung ankommt, können schon kleine Fehler einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Für einige Berufsgruppen – wie z.B. bei Rechtsanwälten und Steuerberatern – besteht daher sogar die gesetzliche Verpflichtung, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

Zwar steht bei Beratungsfehlern nicht die Gesundheit von Personen oder die Beschädigung von Sachen im Vordergrund. Aber dennoch können Beratungs- und Planungsfehler existenzvernichtende Ausmaße annehmen. Ein jeder Unternehmer ist daher gut beraten, sich gegen dieses Risiko abzusichern.

Demnächst lieber selber zur Post
Die Kanzleimitarbeiterin soll die Widerspruchserhebung per Einschreiben bei der Post aufgeben. Durch einen Trauerfall in der Familie bleibt das Einschreiben allerdings tagelang unbemerkt auf Ihrem Schreibtisch liegen. Als das Versäumnis auffällt, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Der Mandant verliert im Folgenden den Prozess und erhebt Schadensersatzansprüche gegen Ihre Kanzlei.

Frist versäumt
Die engagierte Steuerberaterin Frau Gross hat die fristgerechte Einreichung eines Zulagenantrages versäumt. Dadurch entgehen ihrem Kunden Fördergelder in Höhe von 45.000 €. Der Kunde hat diese Gelder fest einkalkuliert und fordert die entgangene Summe nun als Schadensersatz von Frau Gross.

Schnell sitzt man selber auf der Anklagebank!
Rechtsanwalt Herr Quentien hat bei einem seiner Mandanten angeblich einen Beratungsfehler begangen. Der Prozess wurde verloren; der Mandant macht Herrn Quentien für die Niederlage verantwortlich und verlangt Schadensersatz. Herr Quentien beruft sich darauf, das Vorgehen und den Prozess in enger Abstimmung mit dem Mandanten geführt und diesen über die möglichen Risiken im Vorfeld informiert zu haben. Da mehrere Gespräche mit dem Mandanten zu keiner gütlichen Einigung führten, übergibt Herr Quentien den Vorgang seiner Versicherung. Sollte er tatsächlich nachweislich einen Beratungsfehler begangen haben, so wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch erstatten. Sollte der Anspruch jedoch nicht bestehen, dann wird die Versicherung den Anspruch ablehnen und Herrn Quentien notfalls auch vor Gericht verteidigen.

Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe:

  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Unter anderem für folgende Berufe bzw. Branchen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls sinnvoll:

  • Architekten
  • Altenheime
  • Auktionator
  • Fachverbände
  • Gläubigerausschüsse
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • IT-Dienstleister
  • Mediatoren
  • Sachverständige
  • Werbetreibende und Werbeagenturen
  • Unternehmensberater
  • Vereine
  • etc.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“ – was einem rein finanziellen Schaden entspricht.
Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen Ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung
  • Wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, dann wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen

  • Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht Vermögens­schaden­haft­pflicht

  • Ein Muss für alle, die beratend tätig sind wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirt­schaftsprüfer, Archi­tekten, Ingenieure, Unternehmensberater und viele mehr
  • Auch Verstöße aus der Vergangenheit können, sofern sie noch nicht bekannt sind, mit in die Deckung auf­genommen werden