Thema Betriebshaftpflicht

Selbstständige, Mittelständler, Industrie­unternehmen: alle abgesichert!


Dafür sorgt die Betriebshaftpflicht

Sie kommt auf für Schadensansprüche, die Dritte an Sie oder Ihren Betrieb stellen


Jeder Unternehmer erwartet die beste Absicherung für seinen Betrieb. Die Betriebs­haftpflichtversicherung schützt den Betrieb und den gesetzlichen Vertreter vor finanziellen Folgen, die aus der beruflichen Haftung erwachsen.

Versichert sind berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche aus Personenschäden (z.B. Heilbehandlungs­kosten, Schmerzens­gelder), Sachschäden (z.B. Reparatur- und Wieder­beschaffungs­kosten) und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall) sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Je nach Ihrer Betriebsart stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob mittels Sonderkonzepten und Rabatten für Ihre Branche die Attraktivität Ihres Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

Das Loch sollte in die Wand, nicht ins Rohr!
Beim Bohren beschädigt Ihr Mitarbeiter die Wasserleitung. Das austretende Wasser beschädigt Wohnungseinrichtung und hochwertige Bilder. Damit der Schaden behoben werden kann, müssen die Wand aufgestemmt, das Rohr ersetzt und daraufhin die Wand wieder verputzt werden. Aufgrund der Farbunterschiede muss zudem der gesamte Raum neu gestrichen werden.
Reparaturkosten und Ersatz von Mobiliar und Restauration der Bilder schlagen mit knapp 13.400 € zu Buche.

Kundenparkplatz vereist!
Bei Eis und Schnee stürzt auf Ihrem Kundenparkplatz ein Kunde und verletzt sich schwer. Schmerzensgeld, Kosten für Behandlung sowie Verdienstausfall sind die Folgen. Kostenschätzung: ca. 8.900 €.

Kundenbesuch mit Folgen
Ihr Mitarbeiter ist auf Kundenbesuch und hat mit einem Steinchen, das sich in seinem Schuhprofil verhakt hat, an mehreren Stellen das Parkett des Kunden beschädigt. Die Kosten für Abschleifen und Neuversieglung des Parketts belaufen sich auf 1.920 €.

Es können versichert werden:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Betriebsinhaber

Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert.
Sind Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich für den Schaden verantwortlich und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Obergrenze ist die vereinbarte Deckungssumme. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge und Deckungssummen berücksichtigt werden.

  • Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Gerne ermitteln unsere Spezialisten Ihren individuellen Bedarf und stellen Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz zusammen.

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht Betriebshaftpflicht

  • Ein Muss für jeden Unternehmer, jede Firma und jeden Betrieb
  • Schutz vor existenz­vernichtenden Risiken
  • Individuell auf Ihren Bedarf anpassbar