Thema Produkthaftpflicht

Schraube locker? Hebel klemmt?


Produkthaftpflicht: Keine Sorge um Ihren Betrieb

Die Produkthaftpflicht schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen durch fehlerhafte Produkte


Die Produkthaftpflichtversicherung bietet Ihnen als Hersteller Schutz, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Dritter zu Schaden kommt und Schadensersatzansprüche stellt.

In diesem Fall sind Sie laut Produkt­haftungs­gesetz (ProdHaftG) zur Haftung verpflichtet. Um Ihren Betrieb vollumfänglich zu schützen, wird die Produk­thaftpflicht­versicherung als Baustein mit in Ihre Betriebshaft­pflicht­versicherung integriert.

Sonnenbrand von der Sonnenbank
Bei der Produktion von UV-Röhren ist unbemerkt ein Fehler unterlaufen. Nachdem die fehlerhaften Röhren in mehreren Sonnenstudios in die Sonnenbänke eingebaut wurden, erlitten Kunden schwere Sonnenbrandverbrennungen und fordern unter anderem Schmerzensgeld und die Rückerstattung der ärztlichen Behandlungskosten.

Falsche Mischung
Ein Betrieb stellt im großen Stil Plastikhüllen her, mit denen Angestellte Ihre Mitarbeiterausweise an Gürteln befestigen. Durch eine fehlerhafte Zusammensetzung des Kunststoffs in der Produktion brechen die Plastikhüllen bereits nach kürzester Zeit im Einsatz. Nun müssen sie neu produziert und ausgetauscht werden.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die Produkte herstellen und/oder vertreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass Sie auch dann für ein Produkt verantwortlich gemacht werden können, wenn Sie dieses selber gar nicht hergestellt haben, sondern nur weiterverarbeitet und unter Ihrem Namen weiter veräußert haben. Gerade in Fällen, in denen der eigentliche Hersteller von Produkten nicht mehr ermittelt werden kann, weil diese z.B. über das Ausland oder den Großhandel erworben wurden, bietet diese Versicherung kostengünstig Versicherungsschutz.

Bei der Produkthaftpflichtversicherung wird zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung unterschieden.

Konventionelle Produkthaftpflicht:

  • Schutz, wenn eine Person oder eine Sache durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird
  • Resultiert daraus zudem noch ein Vermögensschaden, so ist auch dieser abgesichert
  • Die konventionelle Produkthaftpflicht wird in der Regel standardmäßig mit angeboten

Erweiterte Produkthaftpflicht:

  • Wichtig, wenn Ihre Produkte keine Endprodukte sind, sondern selbst weiterverarbeitet oder auch in anderen Produkten eingesetzt werden
  • Hierüber ist auch der „echte Vermögensschaden“ – ein rein finanzieller Schaden – abgesichert (z.B.: Von Ihnen hergestellte Fahrzeugteile werden in großer Stückzahl in Fahrzeugen verbaut. Leider sind einige der gelieferten Teile fehlerhaft. Nun fallen unter anderem für die Überprüfung, bei welchen Kfz fehlerhafte Teile verbaut wurden, aber auch für den Austausch der Teile Kosten an. Diese Kosten sind unter anderem von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung gedeckt.
  • Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht Produkthaftpflicht

  • Ein Muss für jeden, der Produkte herstellt, weiterverarbeitet oder vertreibt
  • Als Einzelvertrag oder als Baustein für die Betriebs­haft­pflicht­versicherung
  • Schutz vor existenzvernichtenden Risiken
  • Individuell an Ihren Bedarf anpassbar